Neues Berufsbildungsgesetz
Rückenwind für die Höhere Berufsbildung
Die Schweizer Berufsbildung steht vor einem bedeutenden Entwicklungsschritt: Mit der Botschaft vom 30. April 2025 hat der Bundesrat eine umfassende Reform vorgeschlagen, die unter anderem die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» vorsieht. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Gleichwertigkeit der höheren Berufsbildung mit akademischen Bildungswegen zu stärken.
Bevor diese Reformen in Kraft treten können, müssen sie jedoch noch vom Parlament genehmigt werden. Die parlamentarische Beratung und Zustimmung sind notwendige Schritte im Gesetzgebungsprozess.
Die geplanten Neuerungen betreffen nicht nur die Titelzusätze, sondern auch das Bezeichnungsrecht für Höhere Fachschulen und die Flexibilisierung von Nachdiplomstudiengängen. Diese Massnahmen sollen die Attraktivität und Innovationskraft der höheren Berufsbildung weiter fördern. In diesem Beitrag erfährst du mehr über die geplanten Änderungen und deren potenzielle Auswirkungen auf Bildungsanbieter, Studierende und die Positionierung der höheren Berufsbildung im internationalen Kontext.
Gesetzliche Neuerungen: Botschaft vom 30. April 2025 (in Kraft ab 1. Juli 2026)
- Einführung von Titelzusätzen: «Professional Bachelor» und «Professional Master»
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» für Abschlüsse von Höheren Fachschulen und Berufsprüfungen sowie «Professional Master» für höhere Fachprüfungen.
Beispielhafte neue Titelformulierungen:
- Diplom: dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor
- Diplom: Technischer Kaufmann mit eidg. FA, Professional Bachelor
- Diplom: Verkaufsfachmann/frau mit eidg. FA, Professional Bachelor
- Sowie alle anderen Fachausweise und Diplome der Höheren Fachschule der BVS St. Gallen
Es ist vorgesehen, dass Absolventinnen und Absolventen der letzten 15 Jahre der BVS (und vermutlich auch anderer Vantage Schulen) rückwirkend eine Schulurkunde erhalten können, die den neuen Titelzusatz bestätigt und die gesetzliche Grundlage enthält.
- Bezeichnungsrecht und Schutz der Bezeichnung «Höhere Fachschule»
Mit der Einführung des Artikels 29a im Berufsbildungsgesetz wird das Bezeichnungsrecht für «Höhere Fachschule» gesetzlich verankert. Nur Bildungseinrichtungen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen dürfen diese Bezeichnung führen. Die unerlaubte Verwendung wird mit bis zu CHF 100’000 sanktioniert, um die Qualität und Glaubwürdigkeit der Höheren Fachschulen zu sichern.
- Flexibilisierung der Nachdiplomstudiengänge (NDS HF)
Bisher mussten Nachdiplomstudiengänge ein aufwändiges eidgenössisches AKV durchlaufen, das zeit- und ressourcenintensiv war. Mit der neuen Gesetzeslage entfällt dieses Verfahren, wodurch die HFs künftig eigenständig und ohne vorgängige Genehmigung des SBFIs Nachdiplomstudiengänge (und ev. auch CAS) lancieren können. Dies ermöglicht eine schnellere Reaktion auf aktuelle Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft und fördert die Innovationskraft der Bildungsanbieter. Auch die Unübersichtlichkeit wird jedoch zunehmen.
- Trump und die Höhere Berufsbildung in der Schweiz
Ein Schweizer Berufsbildungsexperte aus Uzwil, Andreas Bischof von Bühler, hat ein Konzept entwickelt, um das duale Schweizer Lehrlingssystem in den USA zu etablieren – als möglichen Deal: Berufslehre gegen Zölle. Wirtschaftsminister Parmelin hat das Projekt bereits in Washington vorgestellt. In Minneapolis und Raleigh bildet Bühler heute schon erfolgreich US-Lernende aus – nach Schweizer Vorbild. Das Ziel: Trump beim Aufbau qualifizierter Fachkräfte unterstützen, um die US-Industrie zu stärken (Tagesanzeiger, 26.04.25). Der Trump-Deal dürfte auch uns in der höheren Berufsbildung sowie im Kontext der Bachelor-Thematik zusätzlichen Aufwind geben – denn mit dieser positiven Dynamik wird es wohl kaum jemand wagen, gegen die neuen Vorhaben zu schiessen (und das Parlament prüft es wohlwollend und nimmt es an).
Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung (abgerufen am 20.05.25)
Weitere Informationen dazu auf der offiziellen Webseite des Bundes:
Wenn ihr Fragen dazu habt zögert nicht, Mirko Galasso, Geschäftsführer der BVS St. Gallen, telefonisch (071 22 888 22) oder per Email (mirko.galasso@bvs.ch) zu kontaktieren.