Ich verfolge diese Reform seit Jahren, und seit dem 24. Juni 2026 ist sie keine Ankündigung mehr. An diesem Tag hat der Bundesrat das Datum fixiert. Am 1. Oktober 2026 treten die Änderung des Berufsbildungsgesetzes und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit bekommt die höhere Berufsbildung etwas, worauf viele meiner Absolvent:innen lange gewartet haben: einen Titel, den man auch im Ausland klarer einordnet.
Was das für dich heisst, hängt davon ab, wo du stehst. Ob du deinen Abschluss schon in der Tasche hast, gerade mitten im Lehrgang steckst oder noch überlegst. Ich ordne dir hier ein, was sich ändert, was gleich bleibt und welchen einen Schritt du jetzt tun kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Was entschieden ist: Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Inkraftsetzung beschlossen. Ab dem 1. Oktober 2026 gibt es die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master».
- Wer welchen Zusatz trägt: «Professional Bachelor» beim eidg. Fachausweis (Berufsprüfung) und beim HF-Diplom. «Professional Master» beim eidg. Diplom (höhere Fachprüfung).
- Rückwirkend: Auch wer den Abschluss schon hat, darf den Zusatz führen, unabhängig vom Abschlussjahr.
- Deine eine Handlung: Bisherige Absolvent:innen beantragen den offiziellen Diplomzusatz ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI gegen eine Gebühr. Neue Urkunden tragen ihn automatisch.
Themenübersicht
Was sich am 1. Oktober 2026 ändert
Die Reform vergibt zwei neue Titelzusätze. Sie ergänzen deinen bisherigen, geschützten Titel, sie ersetzen ihn nicht.
Professional Bachelor steht für den eidgenössischen Fachausweis aus einer Berufsprüfung und für das Diplom der Höheren Fachschule (HF). Professional Master steht für das eidgenössische Diplom aus einer höheren Fachprüfung. An der BVS heisst das zum Beispiel: Aus dem Abschluss Führungsfachmann:frau mit eidg. Fachausweis wird ein Abschluss mit dem Zusatz Professional Bachelor, aus dem Dipl. Betriebswirtschafter:in HF ebenso. Wer das eidg. Diplom als Marketingleiter:in mit eidg. Diplom hält, führt künftig den Zusatz Professional Master.
Wichtig ist, wie der Zusatz verwendet wird. Er steht immer zusammen mit dem geschützten Titel, mit einem Komma getrennt, und nie allein. Auf der Urkunde erscheint er in einer Amtssprache. Die englische Fassung steht nur im Diploma Supplement, dem englischsprachigen Begleitdokument zu deinem Abschluss.
Das Fach steckt dabei bereits in deinem geschützten Titel. Der Zusatz selbst ist generisch. Offizielle englische Titelübersetzungen hat der Bund noch nicht veröffentlicht, deshalb kursiert online manches, was nicht amtlich ist. Verlass dich auf den geschützten Titel plus den generischen Zusatz, nicht auf frei erfundene Fachbezeichnungen.

Was der neue Titel konkret für dich bedeutet
Die Reform gilt rückwirkend. Das ist der Punkt, der in meinen Gesprächen für die grösste Erleichterung sorgt.
Du hast deinen Abschluss schon
Dann darfst du den Zusatz ab dem 1. Oktober 2026 führen, egal ob du vor zwei oder vor zwanzig Jahren abgeschlossen hast. Deine alte Urkunde stellt der Bund nicht automatisch neu aus. Wenn du den Zusatz offiziell auf einem Dokument brauchst, beantragst du ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI einen Diplomzusatz. Das ist kostenpflichtig, die genaue Gebühr legt der Bund noch fest.
Du steckst mitten im Lehrgang
Dann musst du nichts tun. Schliesst du nach dem 1. Oktober 2026 ab, trägt deine Urkunde den Zusatz von Anfang an. Kein Antrag, keine Gebühr.
Du überlegst noch
Dann startest du in ein System, das seine Abschlüsse gerade international sichtbarer macht. Der Weg bleibt derselbe, der Abschluss wird am Ende international sichtbarer.

Gleichwertig, aber nicht gleichartig
Die häufigste Frage, die ich höre: Ist das jetzt dasselbe wie ein Bachelor der Fachhochschule? Meine klare Antwort: gleichwertig, aber nicht gleichartig.
Gleichwertig heisst, dein Abschluss steht auf der Tertiärstufe, dort, wo auch Hochschulabschlüsse liegen. Das HF-Diplom ist im nationalen Qualifikationsrahmen auf Stufe 6 eingeordnet, analog zum Bachelor. Nicht gleichartig heisst, der Weg dahin ist ein anderer. Die höhere Berufsbildung ist praxisorientiert und berufsbegleitend, die Hochschule akademisch. Der Professional Bachelor macht diese Gleichwertigkeit im Titel sichtbar, gerade gegenüber Arbeitgebern und Partnern im Ausland, die mit «eidg. Fachausweis» wenig anfangen können.
Was der Zusatz nicht ist: ein akademischer Hochschultitel. Er öffnet dir keine neuen Zulassungen an Universitäten, und er verlangt von dir auch keine neue Prüfung. Er benennt präziser, was dein Abschluss schon immer war.
Was gleich bleibt: Abschluss, Zulassung, Finanzierung
Der Titelzusatz ändert den Namen, nicht den Abschluss. Inhalt, Prüfung und Anerkennung deines Lehrgangs bleiben, wie sie sind. Auch bei der Finanzierung ändert die Reform nichts, und hier liegt ohnehin der häufigste Irrtum, also der Reihe nach.
Eidg. Fachausweis und eidg. Diplom (FA und HFP). Der Bund übernimmt über die Subjektfinanzierung des SBFI bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Gebühren der vorbereitenden Kurse. Du bezahlst zuerst selbst und holst dir den Bundesbeitrag nach Antritt der eidgenössischen Prüfung zurück, unabhängig vom Ergebnis. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in der Schweiz.
HF-Diplom. Hier gibt es keinen persönlichen Bundesbeitrag. Dein Wohnkanton finanziert das HF-Studium über die interkantonale Vereinbarung HFSV mit, dein Schulgeld ist also bereits subventioniert. Beide Wege führen künftig zum Professional Bachelor, finanziert werden sie weiterhin unterschiedlich.

Was das für deinen Weg an der BVS heisst
Für alle, die noch vor dem Abschluss stehen, wird die höhere Berufsbildung mit der Reform international sichtbarer. Du bekommst denselben praxisnahen, eidgenössisch anerkannten Abschluss wie bisher, nur mit einem Titel, der über die Landesgrenzen hinweg eindeutiger eingeordnet wird.
An der BVS findest du die ganze Leiter. Über einen eidgenössischen Fachausweis spezialisierst du dich, mit dem HF-Diplom gehst du in die Breite, und mit einem Nachdiplomstudium schärfst du dein Profil für die strategische Ebene. Den Hintergrund zur Titelreform vertiefe ich im Beitrag Professional Bachelor und Master: was der Entscheid für deinen Titel bedeutet. Ob sich ein HF-Weg für dich rechnet, ordne ich dir im Beitrag Lohnt sich eine HF-Ausbildung? ein.
Studieren kannst du dabei von überall. Weil jede Lektion aufgezeichnet wird und der Unterricht hybrid stattfindet, ist das Studium planbar, auch für Studierende aus Zürich, Luzern, Basel, Chur, Olten und allen anderen Schweizer Orten. Du entscheidest pro Lektion neu, ob du vor Ort in St. Gallen oder online dabei bist, und bei vielen Lehrgängen steigst du monatlich ein.
Lehrgang und Karriere-Optionen
Dipl. Betriebswirtschafter:in HF
Künftig mit dem Zusatz Professional Bachelor: das eidgenössisch anerkannte HF-Diplom, rund 3 Jahre berufsbegleitend, hybrid und mit Aufzeichnung jeder Lektion. Der breite Weg in die mittlere Führung.
Mehr zum HF-Studium
Führungsfachmann:frau mit eidg. Fachausweis
Berufsbegleitender Lehrgang für den Schritt in die Teamleitung, mit eidgenössischer Berufsprüfung. Der Abschluss trägt ab dem 1. Oktober 2026 den Zusatz Professional Bachelor.
Mehr zum Führungsfachausweis
Dipl. Betriebswirtschafter:in NDS HF
Nachdiplomstudium für HF-Absolvent:innen, die sich für die strategische Ebene positionieren. 12 Monate berufsbegleitend, der logische nächste Schritt nach dem HF-Diplom.
Mehr zum NDS HF
Kurz und bündig: die wichtigsten Fragen
Nein. Der Zusatz knüpft an deinen bestehenden Abschluss an und gilt rückwirkend. Du legst keine zusätzliche Prüfung ab und absolvierst keinen neuen Lehrgang. Ab dem 1. Oktober 2026 darfst du den Zusatz zu deinem geschützten Titel führen.
Ja, die Reform gilt unabhängig vom Abschlussjahr. Deine alte Urkunde stellt der Bund allerdings nicht automatisch neu aus. Wenn du den Zusatz offiziell dokumentiert haben willst, beantragst du ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI einen Diplomzusatz, gegen eine Gebühr.
Gleichwertig, aber nicht gleichartig. Dein Abschluss steht auf der gleichen Tertiärstufe wie ein Hochschulbachelor, das HF-Diplom auf Stufe 6 des nationalen Qualifikationsrahmens. Der Weg ist ein anderer: praxisorientiert und berufsbegleitend statt akademisch. Der Zusatz ist kein akademischer Hochschultitel und öffnet keine neuen Hochschulzulassungen.
Nein. Der Zusatz steht immer zusammen mit deinem geschützten Titel, durch ein Komma getrennt, und nie für sich allein. Auf der Urkunde erscheint er in einer Amtssprache. Eine englische Fassung gibt es nur auf dem Diploma Supplement.
Nein, die Reform betrifft nur den Titel. Bei einem eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom holst du dir weiterhin bis zu 50 Prozent der vorbereitenden Kurskosten vom Bund zurück, nach Antritt der eidgenössischen Prüfung und unabhängig vom Ergebnis. Beim HF-Studium gibt es keinen persönlichen Bundesbeitrag, dafür ist dein Schulgeld über deinen Wohnkanton bereits subventioniert.
